Aufruf "Förderung bürgerliches Engagement 2025"
Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2025 – Aufruf zur Antragstellung bis 28. Februar 2025
Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2025 Fördermittel zur Förderung des bürgerlichen Engagements aus dem Kommunales Ehrenamtsbudget zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung. Vereine und Initiativgruppen können ab sofort bis zum 28. Februar 2025 wieder eine Förderung aus dem Ehrenamtsbudget für ehrenamtlich geführte Kleinprojekte ab 500 Euro bei der Landkreisverwaltung beantragen.
Förderemaßnahmen:
Maßnahmen, die mit einer Förderung aus dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden können, sind zum Beispiel die Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte oder die Durchführung von Pilotprojekten. Auch die Anschaffung von Ausstattungs- oder technischen Gegenständen ist bis zu einem bestimmten Wert möglich.
Maßnahmen, welche eine Investition, zum Beispiel Baumaßnahmen, darstellen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen unter: www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html