Wie funktioniert die Förderung? Was muss ich beachten? Wem muss ich wann welche Unterlagen einreichen? Diese und andere Fragen zum Ablauf der Förderung stellen wir Ihnen hier vor. Unabhängig von freigeschalteten Aufrufen können Sie jederzeit mit einer Projektvoranfrage bei uns prüfen lassen, ob für Sie eine Förderung möglich ist. Zur Vorbereitung reichen Sie Bitte Ihre Vorhaben und Ideen mit Hilfe der Projektvoranfrage_mit_Datenschutz_LEADER_Region_SSW.docx im Regionalmanagement der Region ein!
LEADER-Entwicklungsstrategie
Die LEADER-Entwicklungsstrategie zeigt, wie sich die Region ihre zukünftige Entwicklung vorstellt, welche Ziele sie verfolgt und mit welchen Maßnahmen sie diese Ziele erreichen will. Sie ist die Grundlage für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Projektideen, Vorhaben um eine EU-Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die besten Vorhaben aus.
Die Strategie steht im Einklang mit für die Region relevanten, fachspezifischen Planungen und trägt zur Erreichung der Ziele des „Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR 2014 – 2020)“ bei.
Dabei konnte sich die Region mit der LES ihre eigene Förderrichtlinie erarbeiten und selber entscheiden, welche Maßnahmen gefördert werden sollen und wer als Projektträger in welcher Höhe auf Fördermittel zurückgreifen kann. (Aktionsplan)
Die LEADER-Entwicklungsstrategie für unsere Region „Sächsische Schweiz“ können Sie hier herunterladen: (LES-Bericht // LES -Anlagen)