Wie funktioniert die Förderung? Was muss ich beachten? Wem muss ich wann welche Unterlagen einreichen? Diese und andere Fragen zum Ablauf der Förderung stellen wir Ihnen hier vor. Unabhängig von freigeschalteten Aufrufen können Sie jederzeit mit einer Projektvoranfrage bei uns prüfen lassen, ob für Sie eine Förderung möglich ist. Zur Vorbereitung reichen Sie Bitte Ihre Vorhaben und Ideen mit Hilfe der Projektvoranfrage samt der Datenschutzerklärung im Regionalmanagement Sächsische Schweiz ein!

LEADER-Entwicklungsstrategie

Die LEADER-Entwicklungsstrategie zeigt, wie sich die Region ihre zukünftige Entwicklung vorstellt, welche Ziele sie verfolgt und mit welchen Maßnahmen sie diese Ziele erreichen will. Sie ist die Grundlage für thematische Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Projektideen, Vorhaben um eine EU-Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt nach den regionalen Prioritäten die besten Vorhaben aus.

Die Region hat sich mit der LES ihre eigene Förderrichtlinie erarbeitet und selber entscheiden, welche Maßnahmen gefördert werden sollen und wer als Projektträger in welcher Höhe auf Fördermittel zurückgreifen kann.

Die LEADER-Entwicklungsstrategie für unsere Region „Sächsische Schweiz“ können Sie hier herunterladen:

LEADER-Entwicklungsstrategie Sächsische Schweiz: Textteil

LEADER-Entwicklungsstrategie Sächsische Schweiz: Anlagen

 

Ablauf

Skizze Projektablauf-001.jpg
Von der Idee zur Förderung

Der Weg von der Idee zur Förderung – das Regionalmanagement begleitet Sie beratend von der Projektidee über die Vorbereitung der Antragsunterlagen bis hin zur Antragseinreichung bei der Bewilligungsbehörde.

Das Vorhabenauswahlverfahren sowie die Beratung im Regionalmanagement sind kosten- und gebührenfrei. Zur Vereinbarung eines persönlichen Termins, senden Sie uns Ihre Projektvoranfrage sowie die Datenschutzerklärung zu.

Alle zum Stichtag eingereichten Vorhaben durchlaufen ein mehrstufiges Prüfungsverfahren in Arbeitsgruppen sowie dem Entscheidungskremium (Koordinierungskreis).

Das Vorhaben muss die übergeordneten Vorgaben der EU, des Landes und der Region erfüllen.

Die Vorhabenauswahl erfolgt nach Auswahlkriterien.

Aufrufe

Die nachfolgenden Aufrufe sind vom 15.11.2023 - 08.02.2024 gültig

Handlungsfeld 1 - Grundversorgung: 01-23 Aufruf LEADER-Mittel - HF1 Grundversorgung

Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit: 02-23 Aufruf LEADER-Mittel - HF2 Wirtschaft und Arbeit

Handlungsfeld 4 - Bilden: 03-23 Aufruf LEADER-Mittel - HF4 Bilden

Die nachfolgenden Aufrufe sind vom 15.11.2023 - 14.03.2024 gültig

Handlungsfeld 3 - Tourismus: 04-23 Aufruf LEADER-Mittel - HF3 Tourismus

Handlungsfeld 5 - Wohnen: 05-23 Aufruf LEADER-Mittel - HF5 Wohnen

 

Projektauswahl: Bewertungskriterien