Was muss der Projektträger wissen …
Alle Projektträger sollten die folgenden Punkte eindeutig darstellen können:
- Die Projektinhalte müssen eindeutig dargestellt und abgegrenzt werden.
- Der Zuwendungsempfänger muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter sein.
- Es ist ein schlüssiges Finanzierungskonzept und ein realisierbarer Zeitplan beizulegen.
- Die Planungsunterlagen sind mit einem Bauplaner gemäß DIN 276 zu erarbeiten.
- Dem formlosen Antrag sollte eine Stellungnahme der Kommune beigefügt werden.
- Wenn es sich um ein Denkmal handelt ist eine Voranfrage bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu stellen.
- Der Antrag sollte mit einigen aussagefähigen Digitalfotos des Objektes untersetzt werden.
- Für eine gewerbliche Nutzung benötigen wir eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und ein eindeutiges Betreiberkonzept mit der Nachweisführung für die Nachhaltigkeit des geplanten Gewerbes.
- Bei der Umnutzung ländlicher, Bausubstanz ist es wichtig, dass mind. 50 % der Altbausubstanz erhalten bleiben, und dass das Objekt von einem Bauvorlageberechtigten als Umnutzungsfähig eingeschätzt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Regionalmanagement Sächsische Schweiz.
Den formlosen Projektantrag finden Sie hier:
ILE_Projektformular_Antragsteller.doc


