Informationen zum Projektdurchlauf
Das Regionalmanagement der ILE – Region Sächsische Schweiz übergibt auf Anfrage an die Ideengeber und potentiellen Projektträger formlose Projektantragsbögen und berät die Antragsteller zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Die Projektträger erarbeiten die erforderlichen Unterlagen und reichen diese zur Bearbeitung im Regionalmanagement ein.
Das Regionalmanagement prüft die eingereichten Unterlagen, ordnet den Antrag einer oder mehrerer Arbeitsgruppen zu und lädt den Projektträger zu einem Beratungstermin der entsprechenden Arbeitsgruppe ein.
In den Beratungen der Arbeitsgruppen haben die Projektträger mit einer kleinen Präsentation von 5 bis 7 Minuten die Möglichkeit Ihre Projektidee darzustellen und zu erläutern. Die Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe werden im Anschluss an die Präsentation, das Projekt und die eingereichten Unterlagen beraten und gemäß der Integrierten ländlichen Entwicklungskonzeption (ILEK) die Passfähigkeit und Förderwürdigkeit des Projektes beurteilen. Zu jedem vorgestellten Projekt wird von der Arbeitsgruppe ein Beschluss gefasst, welcher gegebenenfalls mit noch zu erbringenden Ergänzungen durch das Regionalmanagement an die Projektträger weiter gegeben wird.
Nach Erfüllung der Auflagen der Arbeitsgruppe kann der Projektantrag zum nächstmöglichen Termin dem Koordinierungskreis der LAG ILE – Region Sächsische Schweiz übergeben werden. Die Leiter der Arbeitsgruppen stellen das Projekt vor und erläutern die Entscheidung der Arbeitsgruppe.
Der Koordinierungskreis fasst einen Beschluss über die Förderwürdigkeit des Projektes.
Dieses positive Votum der Region ist Grundvoraussetzung zur formellen Antragstellung auf Fördermittel aus dem Budget der ILE – Region oder aus anderen Förderrichtlinien der einzelnen Ministerien.
Nun erhalten die Projektträger mit dem Votum der Region die formellen Antragsunterlagen und können alle notwendigen Dokumente zur Einreichung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde vorbereiten.
Die Beurteilung der Förderfähigkeit eines Projektes also, ob und in welcher Höhe Fördermittel bereitgestellt werden können, sowie die Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginnes wird nur durch die Bewilligungsbehörde festgelegt.
Sind alle Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen, kann der Projektträger mit dem Bewilligungsbescheid bzw. der Erteilung eines förderunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmebeginnes in die Realisierung des Projektes starten.
Hier finden Sie noch einmal den formlosen Projektantrag: ILE_Projektformular_Antragsteller.doc
Hier ist ein beispielhafter Überblick zu einem Projektdurchlauf als Organigramm.





