Abgrenzung des ländlichen Raums
Der ländliche Raum des Freistaates Sachsen ist ein differenzierter Lebens-, Wirtschafts- und Kulturraum mit großer Bedeutung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Zum Zwecke der Abgrenzung ländlicher Räume lassen sich verschiedene Kriterien heranziehen. Im Falle des Freistaates Sachsen wird das Kriterium der Siedlungsgröße den Anforderungen an eine die Siedlungs- und Raumstruktur wiedergebende Abgrenzung am besten gerecht. Dementsprechend werden im Sinne dieses Programms alle Ortschaften mit weniger als 30.000 Einwohnern dem ländlichen Raum Sachsens zugerechnet.
Wichtige Förderthemen
Neben den Haupthandlungsfeldern der örtlichen Infrastruktur und der Dorfentwicklung stehen auch Förderbudgets zum Beispiel für den Bereich Dienstleistung und Versorgung in Verbindung mit der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen sowie für die Umnutzung und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zur Wohnraumschaffung für junge Familien zur Verfügung.
Auch die Gestaltung von touristischen Kleinprojekten innerhalb der ILE-Richtlinie ist möglich. Für jeden Förderbereich gibt es zu den einzelnen Förderkapiteln noch weitere Checklisten. Die Anträge für die ILE-Förderung und weitere Informationen erhalten Sie im Regionalmanagement ILE-Region Sächsische Schweiz.


