Hochwasser in Sachsen 2010
Wichtiger Hinweis zur Förderrichtlinie »Integrierte Ländliche Entwicklung« im Zusammenhang mit dem Augusthochwasser 2010:
Zuwendungsempfänger, die im Rahmen der ländlichen Entwicklung gefördert wurden oder werden, sollten vermeiden, dass aus der Zerstörung oder Beschädigung geförderter Vorhaben ein Rückforderungsrisiko erwächst:
Nach den einschlägigen Vorschriften sind Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände der zuständigen Behörde in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte oder der Anspruchsberechtigte hierzu in der Lage ist, mit den notwendigen Nachweisen schriftlich mitzuteilen.
Es ist darüber hinaus zu empfehlen, die Bewilligungsbescheide daraufhin durchzusehen, ob sie zu dieser Frage eine abweichende Regelung enthalten. Im Zweifel stehen die Bewilligungsstellen für Rückfragen zur Verfügung.
Entnommen aus der Website: www.regionen.sachsen.de


