Speiseeis aus der Sächsischen Schweiz für die Sächsische Schweiz
Mit der Richtlinie für integrierte ländliche Entwicklung (ILE) werden auch wirtschaftliche Projekte gefördert.
Zum Beispiel die Umnutzung und der Umbau ländlicher Bausubstanz des ehemaligen Neubauernhaus am Ziegenrücken 1, OT Meusegast, 01809 Dohna zu einer
sächsischen „Eismanufaktur“
Die Projektträger sind Andreas und Thomas Nierade, aus Köttewitz.
Ihre Idee „Speiseeis von Sachen für Sachsen“ hat die folgenden Schwerpunkte:
- Traditionell gefertigtes Spitzen-Eis aus der Region für die Region. Belieferung von Gastronomie und Hotellerie
- handwerkliche Fertigung von Eisbomben und Eistorten und deren Vertrieb übers Internet
- Das Handwerk dem Kunden näher bringen durch „gläserne Eisherstellung“ Schauproduktion
- Nachhaltigkeit erzielen durch Teilnahme am Programm „Sachsen genießen“
Die Richtlinie zur Integrierten ländlichen Entwicklung fördert und unterstützt im Kapitel A beschäftigungswirksame Maßnahmen und gewerbliche Maßnahmen zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen. Der Fördersatz kann bei Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten betragen.
Für die Eismanufaktur sind Fördermittel für die baulichen Maßnahmen und die Produktionsausstattung beantragt worden.
Bauliche Maßnahmen nach Kap. A.1.1 der Förderrichtlinien
Umbau und Umnutzung des ungenutzten Neubauernhauses unter Berücksichtigung energieeffizienter Bauweise.
Investive Maßnahmen nach Kap. A.1.4 der Förderrichtlinien
Kauf von Maschinen und Anlagen zur Erweiterung der Produktionskapazität sowie einer energieeffizienten Wasserrückkühlung zur Eisherstellung unter Einbeziehung ökologischer Gesichtspunkte.


