Freistaat fördert Verbesserung der Lebens- und Erwerbssituationen von Frauen im ländlichen Raum
Förderfähig sind nach der Sächsischen Richtlinie „Chancengleichheit“ Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen, deren Gesamtinvestitionsvolumen 25.000 Euro nicht übersteigt. Zum ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie gehören Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern.
Die Bandbreite möglicher Förderungen ist außerordentlich groß. So wurden zum Beispiel in den vergangenen Jahren die Existenzgründung bzw. -sicherung von Frauen als Ingenieurin, Tierheilpraktikerin, Multimedia-Gestalterin, als Inhaberin eines Dorfladens, Friseursalons oder Blumenmarktes unterstützt.
Informationen: Förderung_Chancengleichheit_im_ländlichen_Raum.pdf


