Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in Ländliche Gebiete

Europäische Kommission für landwirtschaftliche Entwicklung

Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2007 – 2013. www.eler.sachsen.de

Freistaat fördert Verbesserung der Lebens- und Erwerbssituationen von Frauen im ländlichen Raum

Förderfähig sind nach der Sächsischen Richtlinie „Chancengleichheit“ Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen, deren Gesamtinvestitionsvolumen 25.000 Euro nicht übersteigt. Zum ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie gehören Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern.

Die Bandbreite möglicher Förderungen ist außerordentlich groß. So wurden zum Beispiel in den vergangenen Jahren die Existenzgründung bzw. -sicherung von Frauen als Ingenieurin, Tierheilpraktikerin, Multimedia-Gestalterin, als Inhaberin eines Dorfladens, Friseursalons oder Blumenmarktes unterstützt.

Informationen: Förderung_Chancengleichheit_im_ländlichen_Raum.pdf

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