Was ist ILE ?
ILE heist: Intergrierte Ländliche Entwicklung
Die Förderrichtlinie ist ein Baustein im Prozess der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE). Oberziel der ILE ist die Zusammenarbeit der gesamten Region auf der Grundlage einer gemeinsamen Handlungsstrategie, dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK). Die Handlungsstrategie sollte dabei nicht vorrangig auf die Akquirierung von Fördermitteln ausgerichtet sein, sondern auf die tatsächlichen Anliegen der Region.
Textversion der ILE - Richtlinie:
Nebenbestimmungen zur ILE - Richtlinie:
Nebenbestimmungen_ELER_120101.pdf
Bei den Vorüberlegungen sollte der Antragsteller auch die Fragen der demografischen Entwicklung unserer Region beachten. Als Unterstützung können Sie sich informieren im:
Leitfaden_Demografierelevanz.pdf
Die Unterstützung der Umsetzung der Einzelmaßnahmen erfolgt, sofern eine Förderfähigkeit gegeben ist, über die Fachrichtlinien der jeweiligen Ressorts, unter anderem auch über die RL ILE/2007. Die ILE ist als Prozess ressortübergreifend (integriert) angelegt und betrifft alle Förderrichtlinien des Freistaates, sofern eine regionale Prioritätensetzung sinnvoll ist. Ein entsprechendes Vorrangprinzip für Projekte aus dem ILEK, welches die Regionen in der Umsetzung durch einen Beschluss des Koordinierungskreises untersetzen müssen, ist in allen relevanten Richtlinien begründet.
Das sind die Richtlinien mit einem ILE - Vorrang:
Stand:
Ziel der Richtlinie ist die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, d. h. Chancengerechtigkeit unabhängig vom Wohnort in allen Teilräumen des Freistaates. Insbesondere sollen die Arbeits- und Lebensverhältnisse gestärkt und jungen Menschen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum Sachsens eröffnet werden. Dafür sind folgende Fördermaßnahmen vorgesehen:
a) Beschäftigungswirksame Maßnahmen, Maßnahmen zur Grundversorgung einschließlich Versorgung mit Breitbandtechnologien
b) Landtourismus (nicht in Kur- und Erholungsorten möglich)
c) Technische kommunale Infrastruktur
d) Verbesserung der Agrarstruktur (Ländliche Neuordnung nach FlurbG und LwAnpG sowie ländliche Infrastruktur außerhalb der Ländlichen Neuordnung)
e) Bauliche Maßnahmen zur Umnutzung, Wiedernutzung oder zur Erhaltung ländlicher Bausubstanz für private Zwecke, insbesondere für junge Familien
f) Siedlungsökologische Maßnahmen
g) Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe (Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz, sonstige soziokulturelle Maßnahmen, ländliches Kulturerbe mit öffentlicher Zugänglichkeit bei gleichzeitigen ökonomischen Sekundäreffekten)
h) Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE-Gebiete)
j) Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von LEADER (LEADER-Gebiete)
Antragsberechtigt:
Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse), bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse, natürliche Personen, rechtsfähige Vereine, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
Für die erste Prüfung einer Projektidee bitte den ILE_Projektformular_Antragsteller ausfüllen und an das Regionalmanagement der ILE - Region Sächsische Schweiz senden.
Konditionen:
Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Weitere Förderkonditionen sind dem Volltext des Richtlinienentwurfs zu entnehmen.


